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   OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 45/99   

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https://dejure.org/1999,3216
OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 45/99 (https://dejure.org/1999,3216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.1999 - 3 U 45/99 (https://dejure.org/1999,3216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 1999 - 3 U 45/99 (https://dejure.org/1999,3216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbehalt der Abrechnung des vollen Vertragsgewinns; Schadenspauschalierung; Konkrete Schadensberechnung; Regelung der Schadensberechnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Vergütung in Höhe von 5 % des Gesamtpreises bei Vertragskündigung bis Bemusterung; Verbindliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 10 Nr. 7, § 6 Abs. 2; BGB $§§ 649, 242
    Pauschalierter Schadensersatz bei Kündigung eines Fertighausvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 871
  • NZBau 2000, 514
  • BauR 2000, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 167/99

    Begriff der Privatwohnung; pauschalierter Schadensersatz beim Fertighausvertrag

    Das gilt insbesondere in den in der Praxis nicht seltenen Fällen, in denen der Vertrag vor dem Erwerb eines Grundstücks zustande kommt (vgl. OLG Koblenz, BauR 2000, 419, 420).
  • BGH, 20.03.2000 - VII ZR 167/99

    Abgabe einer Willenserklärung - Privatwohnung - Vertrieb von Fertighäusern -

    Das gilt insbesondere in den in der Praxis nicht seltenen Fällen, in denen der Vertrag vor dem Erwerb eines Grundstücks zustande kommt (vgl. OLG Koblenz, BauR 2000, 419, 420).
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 17 U 143/13

    Voraussetzungen der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts von einem

    Bei einem noch nicht zur Ausführung gekommenen Fertighausvertrag anstelle einer nach § 649 BGB möglichen Vergütung eine pauschalierte Zahlung festzusetzen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 871), sofern dies zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers führt (OLG Düsseldorf, NJOZ 2005, 2658).
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